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Aktuelle Themen

Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten anschaffen.
Grabsteine und andere Grabmale genießen keinen Pfändungsschutz.
Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage aufgrund fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung ungewiss sind.
Ein Insolvenzgericht bleibt auch dann noch zuständig, wenn der Schuldner nach Beantragung der Insolvenzeröffnung seinen Sitz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verlegt hat.
Die offene Kreditlinie eines Kontoinhabers kann nur gepfändet werden, wenn die Bank zur Kreditgewährung verpflichtet und der Kredit nicht zweckgebunden ist.
Eltern dürfen ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen vollständig vom Schulbesuch abhalten.
Die Pflicht, ein rechtskräftig verhängtes Ordnungsgeld zu bezahlen, besteht weiter, auch wenn der Gläubiger auf seinen Vollstreckungstitel verzichtet.
Soldaten auf Zeit müssen einen angemessenen Teil der Kosten ihrer bisherigen Ausbildung erstatten, wenn sie während der Dienstzeit als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden.
Ein Bieter kann im Zwangsversteigerungsverfahren sein Gebot regelmäßig nicht mit einem Scheck als Sicherheit belegen; dies gilt auch bei gleichzeitiger Vorlage einer Einlösungsgarantie.
Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen Aufträge an von ihnen gehaltene Unternehmen nur vergeben, wenn diese vollständig ihrer Kontrolle unterstehen.

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