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Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer führt bei Soldaten auf Zeit zur vorzeitigen Entlassung aus der Bundeswehr. Daher hat die Anerkennung auch zur Folge, dass der ehemalige Soldat einen Teil der bisherigen Ausbildungskosten zurückzahlen muss. Deren Höhe darf allerdings nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht dazu führen, dass von vornherein vom Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgeschreckt wird.
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