Umsatzsteuer

Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens
Bei der Verrechnung des Körperschaftsteuerguthabens bahnt sich zum Jahreswechsel eine Änderung des Verfahrens an.
Fehlgeschlagener Erwerb einer GmbH-Beteiligung
Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.
Schadensersatz führt nicht zur Vorsteuerberichtigung
Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.
Rentenversicherungspflicht eines GmbH & Co. KG-Geschäftsführers
Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.
Pkw-Privatnutzung trotz gesellschaftsvertraglichen Nutzungsverbots steuerpflichtig
Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.
Preisnachlässe innerhalb einer Leistungskette
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers.
Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens gilt auch für Besitzunternehmen
Nach einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs gilt die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auch für das Besitzpersonenunternehmen.
Vorbereitung auf die Umsatzsteuererhöhung
Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.
Kein Betriebsausgabenabzug für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer
Einnahmen-Überschuss-Rechner können den im Vorjahr vergessenen Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer nicht im laufenden Jahr nachholen.
Darlehen an Gesellschafter
Ein Darlehen an den Gesellschafter, das nicht wesentlich von banküblichen Konditionen abweicht, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

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