Umsatzsteuer

Rückwirkende Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.
Alternativnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung
Da die Nachweisanforderung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nur eine Sollvorschrift ist, kann der Nachweis auch auf anderem Weg als vorgesehen geführt werden.
Verdeckte Gewinnausschüttung bei überhöhtem Grundstückspreis
Der überteuerte Kauf eines Grundstücks vom Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Verwertung von Körperschaftsteuerguthaben
Die Oberfinanzdirektion Münster hat zu den Fragen der Aufrechnung von Körperschaftsteuer-Guthaben und Auszahlung in der Insolvenz Stellung genommen.
Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß
Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Körperschaftsteuer-Moratoriums vom April 2003 bis zum Dezember 2005 ist vor dem Bundesfinanzhof gescheitert.
Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichem Transport
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Beförderung müssen buch- und belegmäßige Nachweise mit der UStIdNr. des Leistungsempfängers vorliegen.
Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.
Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt mit der Bestellung
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt nicht erst mit seiner Eintragung ins Handelsregister, sondern schon mit seiner Bestellung. Notfalls muss er durch geeignete Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten durch Dritte sorgen.
Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.
Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten
Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.

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