Umsatzsteuer

Weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Neben der Erhöhung des Normalsteuersatzes auf 19 % treten zum Jahreswechsel noch eine ganze Reihe anderer Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft.
Unregelmäßige Gehaltszahlung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung
Unregelmäßige Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer können als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen sein.
Immobilienverkauf ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.
Disquotale Gewinnausschüttungen sind zulässig
Auch wenn die Finanzverwaltung anderer Ansicht ist, hält der Bundesfinanzhof eine disquotale Gewinnausschüttung grundsätzlich für zulässig.
Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens
Bei der Verrechnung des Körperschaftsteuerguthabens bahnt sich zum Jahreswechsel eine Änderung des Verfahrens an.
Fehlgeschlagener Erwerb einer GmbH-Beteiligung
Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.
Schadensersatz führt nicht zur Vorsteuerberichtigung
Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.
Rentenversicherungspflicht eines GmbH & Co. KG-Geschäftsführers
Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.
Pkw-Privatnutzung trotz gesellschaftsvertraglichen Nutzungsverbots steuerpflichtig
Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.
Preisnachlässe innerhalb einer Leistungskette
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers.

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