Mohsdorfer Straße 89 09217 Burgstädt Tel. 03724-66 99 06 Fax: 03724-66 99 16 Mail: info@stb-mandymueller.de Web: www.stb-mandymueller.de |
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Selbständige und UnternehmerDie Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung ist im Jahr der Prüfung zu bilden und damit nicht rückwirkend möglich.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist.
Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale.
Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.
Bundesbank und Bundesfinanzministerium haben sich besorgt geäußert über den auch im Herbst 2013 noch außerordentlich geringen Anteil an SEPA-Zahlungen.
Anders als ein Übergangsgewinn darf ein beim Wechsel der Gewinnermittlungsart anfallender Übergangsverlust nicht gleichmäßig über drei Jahre verteilt werden.
Im nächsten Jahr steigt die Künstlersozialabgabe um 1,1 % und ist dann so hoch wie seit sieben Jahren nicht mehr.
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