Mohsdorfer Straße 89 09217 Burgstädt Tel. 03724-66 99 06 Fax: 03724-66 99 16 Mail: info@stb-mandymueller.de Web: www.stb-mandymueller.de |
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Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-AnlageFür das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.Wechselrichter wandeln den von Photovoltaik-Anlagen erzeugten Gleichstrom in allgemein nutz- und einspeisbaren Wechselstrom um. Bei größeren Solaranlagen kann der für deren Betrieb notwendige Strom durchaus ins Gewicht fallen. Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter aber keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, sondern Einrichtungen zur Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz. Der dort verbrauchte Strom fällt daher nicht unter die Stromsteuerbefreiung. Übersicht - Eine Seite zurück |
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