Mohsdorfer Straße 89
09217 Burgstädt
Tel. 03724-66 99 06
Fax: 03724-66 99 16
Mail: info@stb-mandymueller.de
Web: www.stb-mandymueller.de

Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses

Wenn die Verpflichtung zur Prüfung des Abschlusses allein durch den Gesellschaftsvertrag begründet ist, darf keine Rückstellung für die Prüfungskosten gebildet werden.

Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses ist zwar grundsätzlich möglich. Allerdings hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft nicht gebildet werden darf, wenn die Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
(c) Dipl. - Kffr. MANDY MÜLLER STEUERBERATERIN
AKTUELLES