Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
Ab 2027 soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, in einer späteren Stufe dann auch für Erstgeborene.
Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
Eine Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird nach den Plänen der Großen Koalition durch Anhebung der Reichensteuer und Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen gegenfinanziert.
Pläne für eine große Rentenreform
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, plant die Regierungskoalition die größte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten.
Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und geht nun bei der zinslosen Ratenzahlung für eine Immobilie nicht mehr von einem Zinsanteil in den Teilzahlungen aus.
Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
Die rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eingeführte Förderung für private Elektrofahrzeuge kann ab sofort online beantragt werden.
Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
Eine bestehende Festsetzung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen bleibt auch nach einem Antrag auf Änderung der Veranlagungsform bestehen.
Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
Eine deutlich höhere Hundesteuer für Zweit- und weitere Hunde ist grundsätzlich zulässig und nur in besonders extremen Fällen rechtswidrig.
Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts beruhen, sind keine ermäßigt besteuerten außerordentlichen Einkünfte.
Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
Da beim Krypto-Lending kein gesetzliches Zahlungsmittel verliehen wird, sind Einkünfte daraus nicht als Kapitalerträge zu besteuern, sondern unterliegen als sonstige Einkünfte dem regulären Steuersatz.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück