Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ab dem 1. Juli 2023 greift.
Deutlicher Rentenanstieg führt mehr Rentner in die Steuerpflicht
Auch in diesem Sommer werden die Renten wieder sehr deutlich steigen, sodass weitere Rentner erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein werden.
Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums
Sofern für ein Stipendium eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen ist, ist zumindest der privat finanzierte Anteil des Stipendiums steuerpflichtig.
Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag unterliegen erst mit dem Zufluss der Abgeltung- oder Einkommensteuer und damit in der Regel erst bei Auszahlung des Bausparguthabens.
Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Kryptowährungen gehören zu den anderen Wirtschaftsgütern, bei denen Spekulationsgewinne im ersten Jahr nach der Anschaffung steuerpflichtig sind.
Abzug von Mitgliedsbeiträgen für einen Musik- oder Kulturverein
Wenn ein Verein auch der Freizeitgestaltung seiner Mitglieder dient, sind die Mitgliedsbeiträge auch bei ansonsten weitreichender gemeinnütziger Tätigkeit des Vereins nicht als Spenden abziehbar.
Stipendium für pandemiebedingte Einnahmeausfälle nicht steuerfrei
Ein Stipendium, das in erster Linie pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien.
Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.
Überblick der Änderungen für 2023
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung
Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung lässt sich nur dann bei den Sonderausgaben berücksichtigen, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt.

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