Internet und TelekommunikationKeine Überwachungspflicht in der FamilieWer einen Internetanschluss besitzt, muss nicht seine eigene Familie überwachen. Eindeutige Widerrufsbelehrung muss möglichst kurz seinIn der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung sollten möglichst keine weiteren Angaben enthalten sein, da andernfalls die Eindeutigkeit der Belehrung leiden kann. Gefahrlose Schnäppchen bei eBayEin niedriger Startpreis oder ein niedriges Gebot bei einer Online-Auktion rechtfertigen nicht die Annahme, dass der Käufer wissentlich gestohlene Ware kaufen will. Werbeanrufe von SuchmaschinenbetreibernSuchmaschinenbetreiber handeln wettbewerbswidrig, wenn sie unaufgefordert Unternehmen anrufen und kostenpflichtige Dienste bewerben. Vertriebsrecht hängt vom Medium abDer Urheber von Software kann die Weiterveräußerung von Software durch den Endabnehmer nur untersagen, wenn der Kunde die Software aus dem Internet heruntergeladen und freigeschaltet hat. Einmaliges Anmailen ist zulässigDie Zusendung von Werbe-eMails ohne vorherige Aufforderung ist zulässig, wenn die weitere Zusendung von eMails von einer aktiven Mitwirkung des Empfängers abhängig ist. Wenig anonymes NetzWer im Internet andere beleidigt oder Anzüglichkeiten verbreitet, muss sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Schule mit Konsequenzen rechnen. Stillschweigende Zustimmung zur InverssucheWiderspricht der Kunde eines Telekommunikationsanbieters nicht ausdrücklich der Aufnahme seiner Daten in die Inverssuche, ist von einer Zustimmung auszugehen. Nachweis für Handy-NutzungIm Streitfall muss der Netzbetreiber und nicht der Besitzer eines Handys die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten nachweisen, wobei das Risiko von Hackerangriffen beim Netzbetreiber liegt. Widerrufsrecht bei Internet-AuktionenGerade bei Internet-Auktionen bereite der Umgang mit dem Widerrufsrecht immer wieder Probleme.
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