Einkommensteuer - ArbeitnehmerSteuerfreiheit von TrinkgeldernTrinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit. Nebenberufliches Erststudium ist keine FortbildungEin nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen TätigkeitAufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Lebensversicherungsbeiträge als SachbezügeZahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge. Fahrtkosten während einer beruflichen FortbildungFahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. Aufwendungen für ein berufsbegleitendes ErststudiumAufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der EheschließungErfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen. Bürokostenzuschuss des ArbeitgebersEin Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz. Vermietung eines Büroraums an den ArbeitgeberDas Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. Qualifikation eines ArbeitszimmersEin Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.
Übersicht - Eine Seite zurück |