Einkommensteuer - ArbeitnehmerWerbungskosten bei einem PromotionsstudiumDie Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein. Hotelaufenthalt auf SyltWenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. Einkommensteuerveranlagung von ArbeitnehmernArbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen. Dienstwagensteuer auch für GeländewagenAuch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen. Berufsbegleitendes ErststudiumAufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten. Keine Aufteilung von AbfindungszahlungenDas Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen. Kosten für ein Lohn- oder GehaltskontoDie Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Vorteilsgewährung als ArbeitslohnVom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen. Begünstigung von EntschädigungszahlungenEine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei. Berufliche Veranlassung eines UmzugsBei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.
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