Einkommensteuer - ArbeitnehmerAbfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfreiAuch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei. Entfernungspauschale nur einmal pro ArbeitstagArbeitnehmer, die an einem Tag mehrfach zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnung pendeln, können trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen. Werbungskosten nur bei beruflicher VeranlassungAnschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird. Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfreiZuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei. Kein Werbungskostenabzug für UmschulungsmaßnahmenUmschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt. Arbeitszimmer und EigenheimzulageDas häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage. Entfernungspauschale und Arbeitnehmer-PauschbetragDurch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung. Keine Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung mehrDie Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide. Niedrigere Steuersätze - aber höhere SteuernDer Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung. Berufliche Veranlassung von UmzugskostenUmzugskosten sollen nur dann beruflich veranlasst sein, wenn die Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen vorliegt.
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