Einkommensteuer - ArbeitnehmerBerufliche Veranlassung eines UmzugsEin Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein. Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteBei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage. Darlehensverträgen zwischen AngehörigenFür die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen spielt es keine Rolle, ob kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand. Aufwendungen für Studienreisen und FachtagungenAufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst waren. Büchermagazin und häusliches ArbeitszimmerEin häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet. Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-PkwZuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach. Häusliches ArbeitszimmerNur wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, ist eine Abzugsbeschränkung nicht anzuwenden. Verluste aus Verkauf eines Eigenheims keine WerbungskostenVeräußerungsverluste beim beruflich veranlassten Verkauf eines Eigenheims sind keine Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit. Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher LebensgemeinschaftZur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft genügt es, dass Sie als Steuerpflichtiger sich mit Duldung Ihres Partners in dessen Wohnung dauerhaft aufhalten und sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligen. KFZ-Gestellung als ArbeitslohnWird dem Arbeitnehmer ein Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, so ist dieser Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
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