Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale. weiter
Ob die Teilnahme an einem Fremdsprachenkurs beruflich veranlasst ist, muss immer durch eine Gesamtwürdigung der Umstände geprüft werden. weiter
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen. weiter
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus. weiter
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig. weiter
Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. weiter
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