Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Nach einer Rechtsprechungsänderung führt eine Unterkunft an einer vorübergehenden Tätigkeitsstätte nicht mehr zu doppelter Haushaltsführung. weiter
Eine Vertragsstrafe führt dann zu Werbungskosten, wenn sie gezahlt wurde, um einen besser bezahlten, neuen Job annehmen zu können. weiter
Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale. weiter
Ob die Teilnahme an einem Fremdsprachenkurs beruflich veranlasst ist, muss immer durch eine Gesamtwürdigung der Umstände geprüft werden. weiter
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen. weiter
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus. weiter
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