Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden. weiter
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird. weiter
Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt. weiter
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen. weiter