Personal, Arbeit und Soziales

Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können. weiter
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt. weiter
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. weiter
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen. weiter
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden. weiter
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung. weiter
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