Personal, Arbeit und Soziales

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. weiter
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen. weiter
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden. weiter
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung. weiter
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst. weiter
In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro. weiter
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