|
|
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ins Ausland entsendet, müssen die Arbeitnehmer dort zum Teil höhere Lebenshaltungskosten tragen als zuhause in Deutschland. Diesen Nachteil kann der Arbeitgeber durch einen Lohnzuschlag ausgleichen, der innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei ist. Das Bundesfinanzministerium hat nun eine aktualisierte Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge mit Stand vom 1. Juli 2012 veröffentlicht, die auf der Website des Ministeriums als Excel-Tabelle abrufbar ist. |
|
Impressum © 2005 Hillemann & Scharf |