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Ab dem 1. Januar 2013 können die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung nur noch mit einem elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern weist jetzt darauf hin, dass das ebenfalls für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt. Eine Übermittlung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist dann nicht mehr möglich. Fast alle Unternehmen müssen somit im ELSTER-Portal (http://www.elster.de) ein Zertifikat beantragen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Es empfiehlt sich, die Registrierung möglichst bald vorzunehmen, weil die Finanzverwaltung einerseits vor möglichen organisatorischen oder technischen Engpässen zum Jahreswechsel warnt, und zum anderen die Software damit rechtzeitig entsprechend konfiguriert werden kann. |
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