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Selbständige und Unternehmer

Mit einer Reihe von Regelungen für Inkasso, Abmahnungen und Werbe- sowie Wettbewersverstöße sollen unseriöse Geschäftspraktiken eingedämmt werden.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Handhabung der Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlung.
In einer wesentlichen Frage hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und lässt nun objektiv fehlerhafte Bilanzansätze grundsätzlich nicht mehr zu, selbst wenn sie subjektiv vertretbar sind.
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.
Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, weil sie auch bei Fremdfinanzierungen zu erheblichen Belastungen führen kann.
Wegen der verschiedenen Klagen gegen die Neufassung der Gewerbesteuer ergehen die Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge nur noch vorläufig.
Auch Unternehmer können maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und damit für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsorten die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.