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Problemfelder der kleinen Organschaftsreform

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich zu verschiedenen Aspekten der Organschaftsreform zu Beginn des Jahres geäußert.

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurden auch diverse gesetzliche Änderungen bei der steuerlichen Organschaft vorgenommen. Weil es dazu bereits einige Auslegungsfragen, aber noch keine verbindliche Verwaltungsanweisung gibt, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe eine Liste mit möglichen Problemfeldern und Auslegungen aufgrund der Gesetzesänderung zur grenzüberschreitenden Organschaft, Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und zur Vereinbarung der Verlustübernahme zusammengestellt.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.