Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden an ausländische Organisationen gelten ab 2025 neue Regelungen, die einen Eintrag der Organisation im Zuwendungsempfängerregister voraussetzen.
Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
Die Finanzämter nehmen künftig keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag mehr in neue Steuerbescheide auf.
Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
Nur in besonderen Fällen setzt der Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen voraus, dass auch beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde.
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
Die Mitteilung über eine ergebinslose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt und damit nicht mit dem Einspruch oder einer Klage anfechtbar, wenn die Steuerbescheide doch noch nachträglich geändert werden sollen.
Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
Vor allem aufgrund inzwischen beschlossener Steuererleichterungen prognostizieren die Steuerschätzer in ihrer Frühjahresschätzung einen deutlichen Rückgang des Steueraufkommens.

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