Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden an ausländische Organisationen gelten ab 2025 neue Regelungen, die einen Eintrag der Organisation im Zuwendungsempfängerregister voraussetzen.
Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.
Die Finanzämter nehmen künftig keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag mehr in neue Steuerbescheide auf.
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