Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
Nur in besonderen Fällen setzt der Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen voraus, dass auch beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde.
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
Die Mitteilung über eine ergebinslose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt und damit nicht mit dem Einspruch oder einer Klage anfechtbar, wenn die Steuerbescheide doch noch nachträglich geändert werden sollen.
Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
Vor allem aufgrund inzwischen beschlossener Steuererleichterungen prognostizieren die Steuerschätzer in ihrer Frühjahresschätzung einen deutlichen Rückgang des Steueraufkommens.
Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
Durch KI sollen die meisten einfache Fälle automatisiert veranlagt werden und damit dem Finanzamt mehr Zeit für komplexe Steuerfälle geben.
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
Nachdem die Niedrigzinsphase inzwischen zumindest teilweise wieder vorbei ist, sind Säumniszuschläge zumindest ab 2022 nicht aufgrund ihrer Höhe verfassungswidrig.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück