Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll die Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau von Anfang 2024 abgesenkt werden.
Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids ist gerechtfertigt, wenn das Finanzamt dem Finanzgericht keine Unterlagen für den Grund der geänderten Steuerfestsetzung vorlegt.
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Ab 2026 stellt Bayern als letztes Bundesland den Versand von Zahlungserinnerungen an fällig werdende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ein.
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.
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