Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
Die Befreiung von E-Autos von der Kfz-Steuer wird bis 2035 verlängert und gilt dann für alle Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2030 neu zugelassen werden. Ein neues Förderprogramm für E-Autos ist ebenfalls in Planung.
Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
Dank positiver Konjunkturaussichten darf sich der Fiskus in den kommenden Jahren über steigende Steuereinnahmen freuen.
Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.
E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.

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