Sozialversicherungen & Co.

Unterhaltsverpflichtungen erhöhen nicht die Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eigener Unterhaltsverpflichtungen.
Kein Geld für Taxifahrten zum Arzt
Eine gesetzliche Krankenkasse muss nur in Ausnahmefällen verauslagte Taxikosten für Fahrten zum Arzt erstatten.
Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit Angehörigen
Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten.
Keine Sperrzeit trotz Aufhebungsvertrag
Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, führt dies nicht in jedem Fall zu einer zwölfwöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Aufzeichnungspflichten bei geringfügigen Beschäftigungen
Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.
Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2004
Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.
Aufstockung der Geringfügigkeitsgrenze
Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.
Neue Meldepflicht beim Arbeitsamt
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.
Kein Arbeitslosengeld bei alkoholbedingter Kündigung
Einem Arbeitnehmer, dem infolge des Führerscheinentzuges wegen alkoholisierten Fahrens gekündigt wird, steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu.
Sozialbeiträge sind kein Einkommensbestandteil
Leistungen eines Arbeitgebers zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer sind nicht Bestandteil des Arbeitslohnes.

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