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Aktuelle Themen

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer verlieren auch dann ihren Gehaltsanspruch, wenn sie während einer Freistellung länger als sechs Wochen erkranken.
Für das sozialgerichtliche und das arbeitsgerichtliche Verfahrens ist eine Entlastung der Justiz geplant, die die Prozesse zukünftig beschleunigen soll.
Ein potenzieller Arbeitgeber muss nach dem Vorstellungsgespräch nicht alle angefallenen Kosten ersetzen.
Bei ausreichend deutlichem Hinweis im Kündigungsschreiben kann die Abfindung für einen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unter der gesetzlich vorgesehenen Höhe liegen. Der Abfindungsanspruch geht mit einer Klage aber auch dann verloren, wenn die Klage später zurückgenommen wird.
Eine Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn sie die Versetzung auf einen gleichwertigen Job vorsieht.
Ein Arbeitsverhältnis kann im unmittelbaren Anschluss an eine vorherige Ausbildung nur einmal mit der Begründung des erleichterten Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung befristet werden.
Arbeitgeber verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wenn sie älteren Arbeitnehmern eine geringere Abfindung als jüngeren Arbeitnehmern zahlen.
Durch eine Zusage des Vorgesetzten kann der Urlaubsanspruch auch über den in einem Tarifvertrag vorgesehenen Verfallstag hinaus geltend gemacht werden.
Ein Arbeitnehmer kann nicht nachträglich Kündigungsschutzklage erheben, wenn er die Kündigung aus Unachtsamkeit weggeworfen und nur deshalb die Frist versäumt hat.
Ein nachträglich schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag kann zumindest dann eine wirksame Befristung enthalten, wenn er von der vorherigen mündlichen Vereinbarung wesentlich abweicht.

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