Erbschaft und Schenkung

Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben (Stand: 29.12.00)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.weiter »
Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen (Stand: 15.12.00)
Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.weiter »
Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen (Stand: 24.11.00)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.weiter »
Das Vermächtnis (Stand: 10.11.00)
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.weiter »
Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung (Stand: 13.10.00)
Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.weiter »
Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen (Stand: 4.10.00)
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.weiter »
Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks (Stand: 21.9.00)
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.weiter »
Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten (Stand: 21.9.00)
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.weiter »
Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien (Stand: 11.9.00)
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.weiter »

« Neuere Artikel

Übersicht - Eine Seite zurück