Erbschaft und Schenkung

Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen (Stand: 4.10.00)
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.weiter »
Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks (Stand: 21.9.00)
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.weiter »
Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten (Stand: 21.9.00)
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.weiter »
Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien (Stand: 11.9.00)
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.weiter »

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