Erbschaft und Schenkung

Steuerklasseneinteilung (Stand: 7.9.01)
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.weiter »
Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung (Stand: 24.8.01)
Der Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme. weiter »
Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe (Stand: 10.8.01)
Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.weiter »
Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen (Stand: 27.7.01)
Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.weiter »
Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod (Stand: 13.7.01)
Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen.weiter »
Neubewertung des Grundbesitzes (Stand: 15.6.01)
Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.weiter »
Vertragsverhandlung für Erbschaftsteuer nutzen (Stand: 1.6.01)
Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen.weiter »
Nachteile des Berliner Testaments (Stand: 18.5.01)
Das Berliner Testament ist besonders bei größeren Vermögen nachteilig, weil das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile zu umgehen.weiter »
Verlustvorträge des Erblassers (Stand: 4.5.01)
Der Bundesfinanzhof denkt über eine Änderung der Rechtsprechung nach: Verlustvorträge sollen nicht mehr auf die Erben übertragbar sein.weiter »
Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten (Stand: 20.4.01)
Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln.weiter »

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