Erbschaft und Schenkung

Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer (Stand: 23.8.02)
Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.weiter »
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei Testamentsvollstreckung (Stand: 26.7.02)
Eine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben.weiter »
Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen (Stand: 3.5.02)
Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor.weiter »
Testierfreiheit des Erblassers (Stand: 5.4.02)
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.weiter »
Immobilienvermögen steuerfrei übertragen (Stand: 8.2.02)
Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.weiter »
Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer (Stand: 25.1.02)
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.weiter »
Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden Lebensversicherung (Stand: 2.11.01)
Wird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt.weiter »
Vergünstigungen für Betriebsvermögen (Stand: 19.10.01)
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.weiter »
Zurechnung von Zinsen im Erbfall (Stand: 5.10.01)
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.weiter »
Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit (Stand: 21.9.01)
Gehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten.weiter »

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