Erbschaft und Schenkung

Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer (Stand: 25.1.02)
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.weiter »
Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden Lebensversicherung (Stand: 2.11.01)
Wird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt.weiter »
Vergünstigungen für Betriebsvermögen (Stand: 19.10.01)
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.weiter »
Zurechnung von Zinsen im Erbfall (Stand: 5.10.01)
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.weiter »
Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit (Stand: 21.9.01)
Gehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten.weiter »
Steuerklasseneinteilung (Stand: 7.9.01)
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.weiter »
Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung (Stand: 24.8.01)
Der Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme. weiter »
Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe (Stand: 10.8.01)
Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.weiter »
Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen (Stand: 27.7.01)
Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.weiter »
Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod (Stand: 13.7.01)
Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen.weiter »

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