Beim Verlust von Gesellschaftsanteilen ist nicht nur der bilanzierte Verkehrswert des Unternehmens, sondern auch dessen zukünftige Gewinnprognose maßgebend.weiter »
Anstelle eines Erbscheins ist bei einer Bank auch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Testaments, aus dem sich die Erbenstellung unstreitig ergibt, sowie der dazugehörigen Eröffnungsschrift ausreichend.weiter »
Die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages, dem eine Schenkung vorausgegangen ist, richtet sich danach, ob der Vertrag einem Fremdvergleich standhält.weiter »
Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.weiter »