Umsatzsteuer

Was sich 2024 (bisher) geändert hat (Stand: 1.1.24)
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.weiter »
Höherer Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2024 (Stand: 16.12.23)
Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert.weiter »
Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (Stand: 26.10.23)
Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert, demzufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung nicht voraussetzt, dass die vermieteten Wohn- und Schlafräume in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude liegen.weiter »
Vorabhinweise zur Einführung der e-Rechnung (Stand: 25.10.23)
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben.weiter »
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (Stand: 25.10.23)
Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen.weiter »
Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer (Stand: 26.9.23)
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer.weiter »
Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde (Stand: 16.9.23)
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.weiter »
Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig (Stand: 11.9.23)
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung.weiter »
Änderungen im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes (Stand: 10.9.23)
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.weiter »
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen (Stand: 30.8.23)
Für den Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung gibt es keinen Freibetrag, sondern allenfalls eine Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer.weiter »

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