Umsatzsteuer

Für die elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ist ab 2013 zwingend ein digitales Zertifikat notwendig.
Das Bundesfinanzministerium erläutert erstmals verbindlich die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen ohne qualifizierte Signatur.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Verkauf vieler Objekte über eBay auch als Privatanbieter eine nachhaltige umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein kann.
Zumindest in eindeutigen Fällen will die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Snacks schon anwenden.
Eine Bestätigung des Vermieters über die zu zahlende Miete genügt nach Ansicht des Finanzgerichts Saarland für den Vorsteuerabzug aus einer Mietzahlung
Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.
Statt der geplanten Erleichterungen zur Gelangensbestätigung hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das vorerst weiter den Belegnachweis nach altem Recht zulässt.
In zwei Verwaltungsanweisungen hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern zur elektronischen Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen geäußert.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.
Der Grundsatz, dass bei einer geplanten nichtwirtschaftlichen Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, soll nun erst ab dem 1. Januar 2013 verbindlich gelten.

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück