Umsatzsteuer
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, das am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, führt zu einigen Veränderungen bei der Umsatzsteuer.
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jetzt Klarheit, welche Angaben bei Boni, Skonti und Lieferungs- und Leistungsdaten aus umsatzsteuerlicher Sicht vorgeschrieben sind.
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.
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