Umsatzsteuer
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft - und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug - sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.
Die Berichtigung einer Rechnung setzt voraus, dass der Empfänger noch keinen Vorsteuerabzug vorgenommen oder die Vorsteuer ans Finanzamt zurückgezahlt hat.
Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.
Der Kauf eines Grundstücks von Gesellschaftern zu annähernd marktüblichen Konditionen kann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Für eine Grabpflegeleistung wird grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz fällig. Das gilt auch für Pflanzen, die im Rahmen der Grabpflege geliefert werden.
Während bisher die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zwingend zur Nichtselbständigkeit führte, lässt der Bundesfinanzhof jetzt unter gewissen Umständen auch die Bewertung als selbstständige Tätigkeit zu.
Eine vereinfachte GmbH-Gründung wird nun wohl doch erst im nächsten Jahr oder sogar noch später Realität.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt möglicherweise zur Umsatzsteuerpflicht für die Mitgliedsbeiträge von Vereinen.
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Im Steuerrecht fehlt derzeit eine Berichtigungsvorschrift für Steuerbescheide von Empfängern einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Übersicht -
Eine Seite zurück