Personal, Arbeit und Soziales
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Die teilweise Weiterführung einer vorzeitig aufgelösten Ansparabschreibung ist nicht möglich.
Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.
Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkws durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters, wodurch er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.
Zwar ist eine Limited einfacher zu gründen als eine GmbH, doch die Besteuerung ist entsprechend komplizierter.
Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.
Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.
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