Aktuelles - Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen (1.10.05)
Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Vollzeitjob zwischen Zivildienst und Studium (1.9.05)
Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet.
Zahlung auf das Rentenkonto des Exgatten (1.9.05)
Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Kindergeld bei gemeinsamer Kinderbetreuung (1.8.05)
Hält sich ein Kind zu annähernd gleichen Teilen bei seinen beiden getrennt lebenden Eltern auf, dann müssen die Eltern gemeinsam denjenigen festlegen, der das Kindergeld bekommen soll.
Änderung der Veranlagungsart während der Einspruchsfrist (1.8.05)
Wenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden.
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung (1.7.05)
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Grund für die Maßnahme eine frühere Sterilisation ist.
Kürzung der Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (1.7.05)
Die Anrechnung einer zumutbaren Belastung bei der Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender ist verfassungswidrig.
Wegweisende Entscheidung zum Kindergeld (3.6.05)
Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.
Unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks (29.4.05)
Die unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks im Rahmen des Zugewinnausgleichs führt nicht zu Einkünften aus Vermietung.
Nachträgliche Anerkennung von Scheidungskosten (25.3.05)
Auch wenn schon ein bestandskräftiger Steuerbescheid existiert, können Sie Scheidungskosten nachträglich noch steuerlich geltend machen.

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