Aktuelles - Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (1.2.06)
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.
Weitere Steueränderungen für 2006 geplant (1.1.06)
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Schulgeld und Reisekosten für Kinder im Ausland (1.1.06)
Schuldgeld und Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts für Kinder, die im Ausland leben, sind nicht steuerlich abzugsfähig.
Geänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis (1.12.05)
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.
Freiwilliges soziales Jahr im Ausland (1.12.05)
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
Die Finanzplanung der Großen Koalition (12.11.05)
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Zusammenveranlagung nach einer Woche? (1.11.05)
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.
Einkunftsgrenzen beim Kindergeld (1.11.05)
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft.
Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche Belastung (1.11.05)
Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung (1.10.05)
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.

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