Aktuell
Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Kapitaleinkünften
Einsprüche gegen die Besteuerung von Kapitaleinkünften hat die Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
Mit einer Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle am 22. Juli 2008 anhängigen Einsprüche zurückgewiesen, die eine verfassungswidrige Besteuerung der Kapitaleinkünfte unterstellen. Die Frist für eine Klage beim Finanzgericht läuft ein Jahr nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung ab.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren