Aktuell
Steuerfreiheit eines Stipendiums
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Stipendien sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diese Voraussetzungen sind laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch bei einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfüllt. Die DFG ist zwar ein privater Stipendiengeber, erfüllt aber die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien eines privaten Stipendiengebers, weil sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Außerdem überschreitet das Stipendium nicht den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag und ist auch nicht mit der Verpflichtung zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verbunden.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren