Aktuell
Erbengemeinschaft kann neben einer GbR bestehen
Wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR bilden, kann diese neben der Erbengemeinschaft bestehen und unabhängig davon steuerlich veranlagt werden.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine Erbengemeinschaft parallel zu einer von denselben Miterben gebildeten GbR bestehen kann, solange noch keine Erbauseinandersetzung erfolgt ist. Daher muss das Finanzamt sowohl für die Erbengemeinschaft als auch für die GbR eine separate Steuerfeststellung durchführen. Bedeutung hat dieses Urteil nicht zuletzt, weil eine Erbengemeinschaft neben Gewinneinkünften auch nicht gewerbesteuerpflichtige Überschusseinkünfte erzielen kann, während die GbR in der Regel in vollem Umfang ein Gewerbebetrieb ist.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren