Aktuell
Meldung der Steueridentnummer für Minijobs ab 2022 Pflicht
Für Minijobber ist ab 2022 bei der Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale auch die Steueridentifikationsnummer zwingend anzugeben.
Ab dem 1. Januar 2022 muss für alle ge-werblichen Minijobber im Rahmen der Jahresentgeltmeldung auch die Steuer-identifikationsnummer über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vornimmt. Außerdem ist bei der Datenübermittlung die Art der Versteuerung anzugeben. Soweit die Steuer-ID der Minijobber noch nicht vorliegt, sollte diese daher schnellstmög-lich bei den Mitarbeitern abgefragt wer-den. Im Haushaltsscheck-Verfahren er-fragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren