Aktuell
Berufliche Veranlassung eines Umzugs
Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.
Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein. Voraussetzung ist dann jedoch, dass Sie umziehen, um die Fahrzeit zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich zu verkürzen. Das ist der Fall, wenn die Fahrzeitverkürzung mehr als eine Stunde beträgt. Damit ist die erhebliche Fahrzeitverkürzung neben dem Arbeitsplatzwechsel ein objektives und sachgerechtes Abgrenzungskriterium für die beruflich motivierte Veranlassung des Umzugs.
Haben Sie den Entschluss, der Fahrzeitverkürzung wegen umzuziehen, einmal gefasst, spielt eine spätere Überlagerung durch andere private Motive keine Rolle. Die Wahl einer Wohnung und die Entscheidung, ob der Lebenspartner ebenfalls Mieter der Wohnung wird, beruhen immer auf rein privaten Überlegungen.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren