Aktuell
EU-Kommission verlangt Änderung der Organvorschriften
Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.
Im September hat die EU-Kommission Deutschland förmlich aufgefordert, ihre Vorschriften zur steuerlichen Organschaft zu ändern. Ein nach dem Gesellschaftsrecht eines anderen Mitgliedstaates gegründetes Unternehmen mit statuarischem Sitz im Ausland und Geschäftsleitung in Deutschland kann keine steuerliche Organschaft bilden, obwohl es in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Darin sieht die Kommission eine Diskriminierung gegenüber inländischen Wettbewerbern und damit eine Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen in Deutschland.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren