Aktuell
Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.
Haben Sie neben ihrem häuslichen Arbeitszimmer einen weiteren Raum in Benutzung, der berufstypisch und einkunftsbezogen genutzt wird, so werden diese beiden Räume steuerlich als Einheit bewertet und insgesamt der Abzugsbeschränkung unterstellt. Voraussetzung für die Anerkennung einer Einheit ist, dass beide Räume sich in einem Anwesen befinden.
Beispiel: Sie unterhalten sich im Erdgeschoss Ihres Hauses ein Arbeitszimmer. Zusätzlich benutzen Sie im Untergeschoss zur Aufbewahrung berufstypischer und einkunftsbezogener Literatur einen weiteren Raum als Büchermagazin.
Eine Seite zurück
- Arbeitshilfen und Online-Rechner
- Steuerterminkalender
- Existenzgründer
- Personal, Arbeit und Soziales
- GmbH-Ratgeber
- Umsatzsteuer
- Selbständige und Unternehmer
- Einkommensteuer - Arbeitnehmer
- Einkommensteuer - Immobilien
- Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
- Vermögensaufbau und Altersvorsorge
- Erbschaft und Schenkung
- Internet und Telekommunikation
- Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
- Artikel-Suche
- Newsletter abonnieren