Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß (1.10.12)
Dass Krankheitskosten nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich abziehbar sind, hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für verfassungsgemäß.
Kirchenmitglied muss Kirchensteuer zahlen (1.10.12)
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen (1.9.12)
Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.
Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung (1.9.12)
Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise (1.9.12)
Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar (1.8.12)
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
Milliarden-Überschuss im Haushalt (1.8.12)
Ein überraschender Überschuss im Bundeshaushalt nährt die Hoffnung auf mögliche Steuer- oder Abgabensenkungen.
Hinweis auf Einspruch per E-Mail (1.8.12)
Die Finanzgerichte sind sich bis jetzt nicht einig, ob der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit eines Einspruchs per E-Mail zu einer ungültigen Rechtsbehelfsbelehrung führt.
Steuerabkommen mit der Schweiz steht auf der Kippe (1.8.12)
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Festsetzungsverjährung bei Pflichtveranlagung (1.8.12)
Ist die vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, hat die Abgabe einer Steuererklärung, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde, keine anlaufhemmende Wirkung mehr.

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